Der Gemarkenwald auf der Karte Busbach von 1836
Der Lohmarer Wald, etwa zwischen Siegburg und Lohmar im Süden und Norden, sowie zwischen Agger und Zeithstraße im Westen und Osten gelegen, war schon vor über 1000 Jahren ein begehrtes Gebiet. Das Kloster Vilich übte nach der Klostergründung 987 mit seiner ersten Äbtissin, der hl. Adelheidis, die erste Lehnsherrschaft über den Lohmarer Markenwald aus. Dazu gesellten sich später die Benediktiner-Abtei Siegburg und das Cassiusstift in Bonn. Die Kanoniker dieses Stiftes der Heiligen Cassius und Florentius (die beiden Stadtpatrone von Bonn) besaßen offiziell seit 1131 in Lohmar den Fronhof (siehe auch Lohmarer HBl Heft 7/1993). Von diesem konnten sie vor Ort über ihren eingesetzten Pächter, auch Halfen genannt, unmittelbaren Einfluss auf den Lohmarer Wald ausüben. Auch die weltlichen Herrschaftskreise wie die von Jülich-Berg und von Blankenberg zogen ihre Vorteile aus den so genannten Waldgerechtigkeiten. Im Laufe der Zeit gingen aber auch immer mehr Waldrechte an Privatpersonen und Familien in Lohmar und Siegburg, sogar nach Troisdorf, Menden und Sieglar. Die Rechte wurden in der Folge von den Ahnen ererbt. So entstand der damalige Begriff der Ahnerben. Der Kreis der an den Erträgnissen des Markenwaldes berechtigten Märkern, die man nach ihrer standesmäßigen Herkunft in Obermärker und Niedermärker einteilte, wurde so mit den Jahren größer. Wegen der vielfältigen Nutzung des Waldes durch eine größere Zahl von Märkern wurden Richtlinien und Regeln aufgestellt. Diese fanden ihren Niederschlag in den so genannten Waldweistümern und in den Waldbüchern. Das älteste noch vorhandene Weistum des Lohmarer Markenwaldes stammt aus dem Jahr 1494. Es wurde nachweislich in den Jahren zwischen 1500 und 1671 zehnmal ergänzt und erweitert und vielleicht auch auf neue Erkenntnisse der Mehrheit der Märker hin verändert. Alle schriftlichen Unterlagen, wie Weistum, Waldbücher und Protokolle wurden in der Waldkiste aufbewahrt. Auch andere wichtige Gegenstände wurden in ihr verwahrt. Dazu gehörten das Waldbeil und das Brenneisen, mit dem die zur Eichelmast berechtigten Schweine gebrandmarkt wurden. Die Waldkiste war mittels dreier Schlösser verschlossen und wurde damals in der Pfarrkirche Sankt Johannes Enthauptung Lohmar deponiert.
Information
Quellenangabe
LHBl Heft 17 S 46
Autor(en)
Karlheinz UrbachZuletzt angesehen: | 17.04.2024, 18:46 |
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Querverweise
Zugehörige Dokumente
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1984
Im Jahr der Corona Pandemie 2020 gelten für Silvester erhebliche Kontaktbeschränkungen. Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen. Der Verkauf und Erwerb von Feuerwerkskörpern ist untersagt. In den 1930er... Im Jahr der Corona Pandemie 2020 gelten für Silvester erhebliche Kontaktbeschränkungen. Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen. Der Verkauf und Erwerb von Feuerwerkskörpern ist untersagt. In den 1930er Jahren hätte es solcher Verbote jedenfalls in den ländlichen Gegenden nicht bedurft. Überschäumende Silvesterfeste mit großem Feuerwerk um Mitternacht waren nicht üblich und auch nicht finanzierbar. Am Neujahrstag wurden nach dem Kirchgang auf den Straßen und bei Besuchen von Haus zu Haus die Neujahrsgrüße ausgetauscht. Dienstbare Geister wie Briefträger und Zeitungsbote erhielten ein "Neujöeche" (kleines Trinkgeld). Wie die Lohmarer Urahnen den Jahreswechsel begingen ist nur spärlich berichtet. Aus einem Gedingeprotokoll vom 6. Januar 1671 ist zu entnehmen, dass sich die Walderben des Lohmarer Erbenwaldes am Silvestertag des Jahres 1670 vor der Kirchenhalle auf dem Lohmarer Friedhof getroffen hatten und beschlossen, zukünftig alle Jahre das Waldgedinge (Waldgeding = Genossenschaft) nicht mehr am letzten Dezembertag im kalten Winter abzuhalten, sondern am ersten Montag nach der Kreuzfindung (3. Mai). Der Erbenwald war über ein Jahrtausend eine der wichtigsten Existenzgrundlagen der genossenschaftlich verbundenen Lohmarer Einwohner und einiger Bewohner benachbarter Orte. 1968 war das Ende des Erbenwaldes. Mit etwas mehr als eine Millionen DM wurden die waldberechtigten Lohmarer Bürger entschädigt und der Forst wurde zum Gemeindewald. In dem Dokument sind die Erinnerungen an Silvester aus früherer Zeit festgehalten. |