Original: Et Johännchen aus Wahlscheid
Johann Sleeger, genannt: „Et Johännchen“ – auch als „Maarsteeger’s Johann“ bekannt.
„Et Johännchen“ verkaufte an den Haustüren selbstgebundene Reisig-Besen. Offenbar hatte ihm ein Kunde eine Tasse Kaffee und ein Butterbrot gegeben und ihn dabei fotografiert.
„Et Johännchen“ war „ne äerme Schlubbes“ (armer Schlucker). Als 9jähriges Kind war er von einer Gehirnhautentzündung befallen worden. Sie hatte eine geistige Behinderung (Stand eines Neunjährigen) zur Folge.
Er war sehr fleißig und hatte auch Erfolge bei seinen Bemühungen, als Hausierer an der Haustür selbstgefertigte Reisig-Besen zu verkaufen. Allerdings ließen sich die kaufenden landwirtschaftlichen Familien vom Mitleid leiten.
Wenn die älteren Wahlscheider an „Et Johännchen“ erinnert werden, ergreift sie Freude (Ausspruch: „Och et Johännchen!“) und Wehmut. Die Kunden gaben ihm meist ein zusätzliches Trinkgeld. Johännchen rief dann in ständiger Wiederholung: „Wieß Jeld, wieß Jeld...“ (Weißes Geld). Die Farbe Rot/Braun hatten – wie heute – die kleinen Geldstücke. Hatte Johännchen einmal ein Butterbrot bekommen, was ihm auch Freude bereitete, so wickelte er es in ein rotes Taschentuch.
Erich Schöpe, Wahlscheid, erlebte einen Unfall des Johännchen. Wintertags gegen 17.30 Uhr saß Erich Sch. im Bürgermeisteramt Wahlscheid an seinem Schreibtisch, als ein Autofahrer aufgeregt ins Büro stürmte und mitteilte, daß draußen auf der Straße ein Mann gegen sein Auto gelaufen sei. Erich Sch. und der Fahrer liefen wieder hinaus, um Erste Hilfe zu leisten. Erich Sch. sah, daß es sich bei dem Verletzten um „Et Johännchen“ handelte. Man versuchte gemeinsam, das auf der Straße liegende Johännchen aufzurichten. Aber ein herzzerreißendes Stöhnen veranlaßte sie, das Vorhaben wieder aufzugeben. Johännchen konnte sich schon im Normalzustand nur sehr schwer verständigen; jetzt brachte er unter dem Eindruck des Schocks keinen verständlichen Ton heraus. Wie schmerzvoll die Lage für Johännchen war, erkannten die Helfenden erst etwas später. Ein Autorad stand noch auf der Fußspitze des Johännchen! Erst als der Fahrer das Auto ein Stück vorgesetzt hatte, konnte man den Verletzten aus der mißlichen Situation befreien. Der herbeigerufene Dr. Zimmermann stellte bis auf die nicht allzu schwere Verletzung der Fußspitze keine weiteren Verletzungen fest. Johännchen ist sogar noch nach Hause gehumpelt.
„Am Wäldchen“ bei Schloß Auel ist Johännchen später vom Zug angefahren worden. Dabei verlor er einen Fuß.
Information
Quellenangabe
Wie et fröhe woe Band I, S. 119-120
Autor(en)
Siegfried Helser †, Textbearbeitung: Bernd BraunZuletzt angesehen: | 28.09.2023, 19:19 |
Bisher angesehen: | 886 mal |
Zugehöriger Ort
Wahlscheid,
eine ursprünglich kleine Siedlung, jedoch schon sehr früh Kirchort, liegt über dem Westabhang des Höhenrückens zwischen Naafbach und Agger. In zwei Kehren führt die Straße von der B 484 zur St. BartholomäusKirche hoch. Deutlich ist heute noch dieser kleine Kirchort vom nördlich gelegenen Hauptort (entstanden durch Eingemeindungen im Jahre 1927) getrennt. Diem-Straße und Pestalozzi-Weg stellen die Verbindung zum heutigen Hauptort dar, der den Bergriedel und den Talgrund des großen Aggerbogens ausfüllt.
E. Förstemann will „Wahl“ ableiten vom ahd. „walah“, was so viel bedeutet wie Fremder, Romane, Kelte. Später jedoch – und dies scheint richtig zu sein – leitet er „Wahl“ vom Personennamen „Walho oder Walo“ ab.
Die erste urkundliche Nennung für Wahlscheid finden wir am 6. 1.1121, als Erzbischof Friedrich I. von Köln die schriftlich vorliegenden Verfügungen Abt Kunos I. von Siegburg, die dieser zum besseren Unterhalt der sich ständig vergrößernden Zahl der Mönche getroffen hatte, bestätigt. In dieser Urkunde heißt es: „Nunc itaque de elemosina dicendum est: de Walescheit, quod nos acquisivimus, de vino, siligine, ordeo, avena...“ (Nunmehr muß über die Almosen (Abgaben) gesagt werden: von Wahlscheid, welches wir hinzuerworben haben, Wein, Weizen, Gerste, Hafer...).
Im Jahre 1166 schenkte Gräfin Hildegund von Meer ein Allod zu Walescheit (Siehe Münchhof, Seite 52) dem Kloster Meer bei Neuß.
Mit Urkunde des Jahres 1179 bestätigt Papst Alexander II. die Besitzungen und Privilegien des Klosters Meer, zu denen auch ein „Allodium Walescheit cum ecclesia“ = ein Allod zu Wahlscheid mit der Kirche gehört.
Auch im Siegburger Mirakelbuch aus dem Jahre 1183 finden wir Wahlscheid: „Item rustica quedam de villa Walescheit...“ Hier wird erzählt, daß eine Bauersfrau aus Wahlscheid, die seit längerer Zeit weder hören noch sehen konnte, im Traum den Besuch des hl. Anno erhielt. Sie genas zusehends, konnte nach 14 Tagen bereits die Reliquien verehren und erlangte im Beisein einer großen Volksmenge auf wunderbare Weise den Gebrauch beider Sinne zurück.
In einer Urkunde von 1187 bestätigt Abt Gerlach von Siegburg die Schenkungen an Besitz und Einkünften des Elemoslnars Heinrich zu Bedingungen, die bei einer Versammlung in Walscheid festgelegt wurden.
Eine Urkunde vom September 1244 besagt, daß laut eines zwischen dem Kloster Siegburg und dem Kloster Meer abgeschlossenen Vergleichs der Verwalter des Meerer Hofes zu Walscheit dem Kloster Siegburg jährlich 8 Schilling zahlen soll. In dieser Urkunde wird auch gesagt, daß die Kirche in der Pfarre Wahlscheid dem Kloster Meer gehört (gemeint ist hier das Patronatsrecht der Wahlscheider Kirche): „...ecclesia de Meere in parrochia Walscheit,...“ Diese Urkunde siegelt u.a. ein „Henricus plebanus de Walscheidt“, der Verwalter des Wahlscheider Hofes (Münchhof).
Auch im „über valoris“ um 1300 findet die Kirche zu Wahlscheid Erwähnung. Ein Steinfelder Mönch versah damals die Pfarrstelle zu Wahlscheid.
Im Vasallenverzeichnis (1320-1349) des Abtes Wolfard I. von Siegburg wird ein Stück Land erwähnt, das zur „kirchen van Walscheit“ gehört (Siehe Anhang Nr. 2). In einer Urkunde aus der Zeit zwischen 1358 und 1364 wird ein Hof „Wege bei Waelscheit“. Die gleiche Schreibweise geht auch aus einem Vermerk auf der Rückseite der o. g. Urkunde von 1187 – stammend aus dem 15. Jahrh. – hervor: „De bonis attinentibus curie Waelscheit“ (über die zu Wahlscheid gehörigen Güter).
Am 19. 4.1421 gibt Arnold, Pastor zu Wahlscheid, bekannt, daß ein gewisser „Theil von Kirchscheid“ (Siehe Haus Dorp, Seite 32) das Gut zu Dorp als Mannlehen und Erbe, im Kirchspiel Wahlscheid gelegen, erhalten habe. Am 14. 2. 1452 wird Arnold von Walscheit als Schöffe vor Gericht in Hirzenach genannt. Bei der Auftragung der Untersassen des Herzogtums Berg aus dem Jahre 1487 gewähren mehrere Bürger des Kirchspiels Walscheyt Herzog Wilhelm II. ein Darlehen von insgesamt „30 enckel gülden“. Als Dienstmann von „Walscheyt“ wird ein „johan kurtte“ genannt.
Eine weitere Schreibweise ergibt sich aus einer Urkunde vom 30. 4.1490 und aus dem Erkundigungsbuch der Gerichtsverhältnisse im Herzogtum Berg von 1555: Walscheidt. Mit Datum vom 20.6.1586 besteht ein Protokoll über eine Besichtigung des Weges von Walscheidt zur Sülzer Brücke, durchgeführt von „Wilhelm Nesselroet“ und Vertretern des „Kirspelß Walscheydt“.
Schon sehr früh werden Honrath und Wahlscheid von einem gemeinsamen Schultheißen verwaltet. Um 1500 ist „Henrich von der Ley Schulteis
zu Honrath und Walscheid“. Sein Enkel Henrich bekleidet wiederum dieses Amt, das auf dessen Sohn „Wimar von Ley“ übergeht. Dieser Wimar von Ley (auch Wymmaren Ley genannt) unterschreibt als „scholtes zu Honrodt und Walscheidt“ im Jahre 1644 die die Gemeinden Wahlscheid und Honrath betreffenden Regelungen im neuen Rentund Lagerbuch des Amtes Blankenberg22. Auch das Heberegister von „Hanrodt und Walscheit“ aus dem gleichen Jahre ist von ihm abgezeichnet. Im Jahre 1666 wird ein „VerZeigniß der manschafft im Kirßbell Walscheit“ als sog. Erbhuldigungsliste angelegt.
Weitere Schreibweisen finden wir auf der Hondius-Karte (K 2) um 1600 Walscheid. Auf einem Kupferstich von N. Sanson aus dem Jahre 1670 (K 6) wie auch von 1673 (K 7) finden wir Walscheit, die gleiche Schreibweise 1690 (K 8) bei N. Visscher, ferner auf der Ploennis-Karte von 1715 und auf der Wiebeking-Karte von 1790.
In der ältesten Bevölkerungsstatistik Wahlscheids aus dem Jahre 1816 heißt es dagegen Walscheid. Leider ist in dieser Statistik nur die Gesamtzahl der Gemeinde Wahlscheid angegeben, und zwar 1029 Bewohner in 191 Gebäuden. 1833 werden 1209 Seelen und 227 Familien gezählt. Erst ab 1858 werden die Einwohnerzahlen für die Ortschaften getrennt angegeben. In diesem Jahre zählte Wahlscheid 25 Einwohner, 1864 schon 35. 1871 wohnten 30 und 1875 29 Personen in 6 Häusern. Erst als Auelerhof, Aggerhof, Müllerhof und Fliesengarten im Jahre 1927 in Wahlscheid umbenannt wurden, wird der Ort ein Dorf mit 250 Einwohnern. Diese Zahl wuchs bis 1950 auf 790 Einwohner an.
Zur Geschichte Wahlscheids gehört aber auch die Zeit der Reformation: Da das Patronat der Kirche von Wahlscheid, die dem hl. Bartholomäus geweiht ist, das Kloster Meer innehatte, besetzte dieses Kloster auch die Pfarrstelle. So kam es, daß bis zur Reformation meist die Prämonstratenserpatres des Klosters Steinfeld Pfarrer von Wahlscheid waren. Um 1550 war Peter von Düren, auch aus dem Kloster Steinfeld, Pfarrer in Wahlscheid. 1557 faßte die evangelische Lehre Fuß. Eine Zeit lang wechselten Pfarrer katholischen wie lutherischen Bekenntnisses. Das Kloster Meer war nicht mehr Herr der Lage, bis schließlich die Protestanten obsiegten. Letzter Kath. Pfarrer war Friedrich Klee bis 1645. Seitdem blieb Wahlscheid, und damit auch die Kirche, im Besitz der Protestanten. Daran änderte auch eine Befragung der ältesten Einwohner durch den Notar Hall nichts mehr.
Die Katholiken hielten bis zur Einweihung der Neuhonrather Kirche (Siehe Seite 79) ihre Gottesdienste in den Hauskapellen von Honsbach und Schloß Auel. Durch weiteren Bevölkerungszuwachs bis in die heutige Zeit und wegen des weiten Kirchweges nach Neuhonrath wurde im November 1963 mit dem Bau einer neuen katholischen Kirche in Wahlscheid begonnen. Sie wurde am Ostersonntag 1966 von dem als Subsidiär ernannten Pfarrer i. R. Hermann Blank benediziert und am 8.4.1967 konsekriert. Sie erhielt den Namen „St. Bartholomäus im Tal“.
Aggerhof,
ein Ortsteil Wahlscheids, an der Einmündung der Schiffarther Straße auf die B 484 gelegen:
Das um 1280 in einer Siegburger Urkunde genannte „Bona de Achera“ können wir leider nicht auf Aggerhof beziehen, da das Gut unter der Honschaft Vilkerath genannt ist. Wahrscheinlich ist der im Birker Bruderschaftsbuch von 1503 genannte „Johan van der acher“ auf Aggerhof zu beziehen, da sich im Mitgliederverzeichnis auch noch andere Ortsbezeichnungen aus der Honschaft Wahlscheid befinden.
Ein sicherer Nachweis liegt dagegen aus dem Jahre 1586 vor. Vom 1.6.1586 ist ein Protokoll datiert, in dem der Weg vom Kirchspiel Wahlscheid zur Sülzer Brücke beschrieben wird (Siehe Anhang 14). Bei der Besichtigung war ein „Schneider zur Acher“ zugegen. Vom Müllerhof führte der Weg über den Aggerhof weiter, wahrscheinlich über Schiffarth bergan nach Muchensiefen (damals nur Siefen genannt) durch „Nesselraids garten“.
Gemäß den Heberegistern des Amtes Blankenberg für die Honschaft Wahlscheid werden 11 abgabepflichtige Personen zur Acher genannt: „Johan Schmidt, Webers gut, Klein Dries gut, sein Halbman, sein Pechter, Bitters gut, der Halbman, Michaels gut, der Pechter, Heitgens gut modo Korstgens gut, der Pechter“. Auch in den Erbhuldigungslisten des Jahres 1666 finden wir zur Acher im Kirchspiel Wahlscheid 9 Eintragungen. An diesem Beispiel erkennen wir deutlich, daß schon im 17. Jahrh. die Tendenz zur Siedlung im Tal bestand. Auf der Ploennis-Karte von 1715 sind Zur Agger „viele Höfe“ vermerkt. Die Wiebeking-Karte von 1790 verzeichnet Acherhof (K 10). Eine weitere Schreibweise enthält die Tranchot-Karte von 1817 als Aggerhof .
1858 werden in Aggerhof 81 und 1864 97 Einwohner gezählt. 1871 wohnen dort 77 Personen in 17 Wohngebäuden, 1875 66 Personen in 15 Häusern.
1927 wird Aggerhof in Wahlscheid umbenannt und erscheint heute nur noch als Straßenbezeichnung „Im Aggerhof“.
Münchhof,
bei Wahlscheid: Die Siedlung liegt etwas oberhalb der Evangelischen Kirche in Richtung Maylahn am sanft ansteigenden Höhenrücken, der bei Maylahn erst die volle Höhe erreicht.
Im Jahre 1166 stattet die Gräfin Hildegund von Meer das von ihr gestiftete Kloster Meer mit Gütern aus, zu denen ein Freigut zu Wahlscheid (der Münchhof) und das Patronat der Kirche zu Wahlscheid gehörten. Dieser Hof wird auch erwähnt in einer Urkunde vom Sept. 1244, in der Abt Gottfried von Siegburg bekannt gibt, daß laut eines Vergleichs mit dem Kloster Meer wegen der Güter zu Klefhaus und Schönenberg der Verwalter des Meerer Hofs zu Wahlscheid dem Kustos von Siegburg jährlich 8 Schilling zahlen soll. Diese Urkunden sprechen zwar nur von einem Gut zu Wahlscheid (bona ecclesia de Mere in parrochia Walscheit), jedoch der Name Münchhof, der erst später auftritt, läßt den Schluß zu, daß er mit dem 1166 und 1244 genannten Hof identisch ist. Nach Dittmaier weisen „Mönch, Münch und Monich“ in der Regel auf Höfe in Klosterbesitz hin, die bis ins 11. Jahrh. zurückverfolgt werden können. Alle drei Schreibweisen treffen wir in der weiteren Geschichte dieses Hofes auch an. So ist am 10.6.1586 auch der „Munchhalffen“, also der Pächter des Münchhofes, Zeuge bei der Besichtigung des Weges von Wahlscheid zur Sülzer Brücke. Dieser Munch haiffen wird 1666 auch in den Erbhuldigungslisten des Herzogtums Berg genannt.
Weitere Schreibweisen finden wir auf der Ploennis-Karte von 1715 Mönichenhof (K 9), als Freihof eingetragen, auf der Wiebeking-Karte von 1790 Münchenhof (K 10) und auf der Tranchot-Karte von 1817 mit Mönchhof . Eine Flurkarte von 1822 bringt die heutige Bezeichnung Münchhof.
Delvos und Rosenkranz berichten beide, daß viele Jahre hindurch der Münchhof von Steinfelder Prämonstratenser-Mönchen verwaltet wurde, die gleichzeitig Pfarrer von Wahlscheid waren.
1858 hatte Münchhof 54 Bewohner. 1871 wurden 41 und 1875 nur noch 38 Einwohner in 7 Wohnhäusern gezählt. Bis 1924 befand sich hier das Bürgermeisteramt der Bürgermeisterei Wahlscheid.
Quelle: Siedlungs und Heimatgeschichte der Gemeinde Lohmar von Stud.-Direktor Wilhelm Pape