Silvester
Im Jahr der Corona Pandemie 2020 gelten für Silvester erhebliche Kontaktbeschränkungen. Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen. Der Verkauf und Erwerb von Feuerwerkskörpern ist untersagt.
In den 1930er Jahren hätte es solcher Verbote jedenfalls in den ländlichen Gegenden nicht bedurft. Überschäumende Silvesterfeste mit großem Feuerwerk um Mitternacht waren nicht üblich und auch nicht finanzierbar. Am Neujahrstag wurden nach dem Kirchgang auf den Straßen und bei Besuchen von Haus zu Haus die Neujahrsgrüße ausgetauscht. Dienstbare Geister wie Briefträger und Zeitungsbote erhielten ein "Neujöeche" (kleines Trinkgeld). Wie die Lohmarer Urahnen den Jahreswechsel begingen ist nur spärlich berichtet. Aus einem Gedingeprotokoll vom 6. Januar 1671 ist zu entnehmen, dass sich die Walderben des Lohmarer Erbenwaldes am Silvestertag des Jahres 1670 vor der Kirchenhalle auf dem Lohmarer Friedhof getroffen hatten und beschlossen, zukünftig alle Jahre das Waldgedinge (Waldgeding = Genossenschaft) nicht mehr am letzten Dezembertag im kalten Winter abzuhalten, sondern am ersten Montag nach der Kreuzfindung (3. Mai). Der Erbenwald war über ein Jahrtausend eine der wichtigsten Existenzgrundlagen der genossenschaftlich verbundenen Lohmarer Einwohner und einiger Bewohner benachbarter Orte. 1968 war das Ende des Erbenwaldes. Mit etwas mehr als eine Millionen DM wurden die waldberechtigten Lohmarer Bürger entschädigt und der Forst wurde zum Gemeindewald. In dem Dokument sind die Erinnerungen an Silvester aus früherer Zeit festgehalten.
Information
Dokument
Quellenangabe
Heimatliche Winterzeit - Erinnerungen - von Bernhard Walterscheid-Müller, 1984
Der Lohmarer Erbenwald von Heinriche Hennekeuser, 2015
Autor(en)
Bernhard Walterscheid-Müller; Heinrich HennekeuserZuletzt angesehen: | 04.11.2024, 11:58 |
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