Diese Fotografie aus den 30er Jahren zeigt im Vordergrund einen Teil der Buchbitze, vom Abzweig Mühlenweg aus gesehen. Links das Fachwerkhaus gegenüber der Pilgrams Mühle in der Gewanne „im Mühlengarten“ und rechts ist das Mühlenrad der Pilgrams Mühle zu sehen. Im Jahre 1493 erhielten die Besitzer der Burg, die Familie von der Reven, vom Landesherrn, dem Grafen von Berg, das Recht, auf ihrem Grund eine Mühle zu errichten. Von besonderer Bedeutung waren die Zwang- und Bannrechte des Grundherrn, der z.B. seine Hintersassen (die von einem Herrn dinglich abhängig waren) zwang, nur in seiner Mühle mahlen zu lassen, wofür eine Abgabe zu entrichten war.